BEIRAT
Der Beirat ist in der Anzahl der Personen (natürliche Personen) nicht begrenzt. Beiräte können jeweils ein Vertreter eines Premium Mitglieds des Vereins und/oder Personen mit hoher wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und/oder wirtschaftspolitischer Reputation, die die Ziele des Vereins im besonderen Ausmaß unterstützen, werden. Der Beirat hat die Aufgabe, dem Verein bei der Verfolgung seiner satzungsmäßigen Zwecke beratend zur Seite zu stehen.
Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel.