Wer hat Angst vor der DSGVO? Wir nicht (mehr)!

Das war der Talk 4 Innovation vom 24. April 2018

Das Thema Datenschutzgrundverordnung begleitet uns jetzt schon seit Wochen. Die Dauerbelästigung in den Medien und die Flut von Veranstaltungen rund um die Verschärfung des Datenschutzgesetzes hat auch einen guten Grund: ab 25. Mai können Verstöße hart bestraft werden. Rechtsanwältin Mag. Eva Huber-Stockinger und Softwareentwickler Wolfgang Eibner konnten in ihrem spannenden Vortrag aber beruhigen: um auch als EPU rechtskonform zu handeln braucht es nicht viel.

Dass die Strafen und Vorschriften auch für Kleinunternehmen und Selbstständige gelten, wird vielen erst so langsam bewusst. Aber sobald ein regelmäßiger Mailverkehr mit Kunden existiert, greift die DSGVO. Egal wie groß das Unternehmen oder wie klein der Verein ist. Am praktischen Beispiel unseres Vereins zur Förderung von Innovation bei Wissensdienstleistern konnte gezeigt werden, wieviel Aufwand die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO macht. Nämlich gar nicht so viel. Und dieses Verzeichnis stellt den ersten von drei wichtigen Schritten dar. Eine Musterdatei finden Sie hier. (Link zum Download)

Als nächstes sollte zwingend eine Datenschutzerklärung auf die eigene Website gestellt werden. Am besten verfahren Sie hier wie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verlinken Sie zukünftig in Ihrem Geschäftsverkehr nicht nur auf die AGBs, sondern auch auf die Datenschutzerklärung im Web. Auch hierzu finden Sie ein Muster auf unserer Website. (Link zum Download)

Wollen Sie auch zukünftig mit den Daten Ihrer Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten arbeiten, dann lassen Sie sich schriftlich die Einwilligung dazu geben. Eine Einwilligungserklärung am Beispiel eines Vereins finden Sie hier. (Link zum Download)

Die wichtigste Info des Abends kam zum Schluss: wenn nach einem Verstoß die Aufsichtsbehörde feststellt, dass Vorkehrungen getroffen wurden, diese aber nicht perfekt waren, dann wird es wohl keine oder nur eine geringe Strafe geben. Sollte aber festgestellt werden, dass der Verantwortliche sich keinerlei Gedanken gemacht hat, dann können die Strafen empfindlich werden. Auch bei kleinen Unternehmen. Also bereiten Sie sich bitte vor. Sie haben nicht mehr allzuviel Zeit!

Wir möchten uns bei unseren Unterstützern und Sponsoren bedanken, die uns diesen Abend in den Räumlichkeiten des Kaufmännischen Palais ermöglicht haben: Dem Tourismusverband Linz und dem Kaufmännischen Verein zu Linz.

Wir laden alle Mitglieder herzlich zum nächsten Talk 4 Innovation am 25. September 2018 ein. Das Thema wird Ihnen noch zeitnah mitgeteilt.

Anmerkung: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte setzen Sie sich für detaillierte und rechtsverbindliche Informationen mit einem Rechtsanwalt in Verbindung.

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